Informationspflicht bei Beitragserhöhungen von Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen sollen ihre Versicherten bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags wieder persönlich und rechtzeitig informieren müssen.
Bis Ende Juli 2026 waren gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags persönlich zu informieren. Dabei mussten sie unter anderem auf die Beitragserhöhung und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Der Zusatzbeitrag ist ein zusätzlicher Teil des Krankenkassenbeitrags, dessen Höhe jede gesetzliche Krankenkasse selbst festlegt. Er kann sich daher zwischen den Krankenkassen unterscheiden und beeinflusst, wie hoch der Beitrag für Versicherte insgesamt ausfällt.
Die persönliche Informationspflicht wurde 2026 abgeschafft. Das Sonderkündigungsrecht besteht zwar weiterhin, Versicherte müssen nun jedoch stärker selbst darauf achten, ob ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.
Das erschwert es insbesondere Menschen, die sich nicht regelmäßig mit ihren Krankenkassenbeiträgen beschäftigen, rechtzeitig von ihrem Wechselrecht Gebrauch zu machen. Wer mehr bezahlen soll und dadurch ein besonderes Kündigungsrecht erhält, sollte darüber auch direkt informiert werden.
Die persönliche Informationspflicht bei Beitragserhöhungen soll deshalb wieder eingeführt werden.